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Die finanzielle Ausgestaltung der Stiftung erlaubt es uns, mehrere Projekte im Jahr zu fördern. Obwohl die Stiftung finanziell in der Lage ist, eigene Projekte selbstständig zu realisieren, freuen wir uns über jegliche finanzielle Hilfe. 

Mann mit einem behinderten Jungen im Rollstuhl

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Lassen Sie uns gemeinsam versuchen, die Welt ein wenig lebenswerter zu machen. Jede Spende, die bei uns eingeht, wird in voller Höhe und ohne Abzüge ausschließlich für unsere Projekte verwendet. 

Die Stifterin Frau Schmitz-Skowronnek trägt alle laufenden Kosten privat. 

Wir danken Ihnen von ganzem Herzen für Ihre Unterstützung und vor allem für Ihr Vertrauen in unsere Stiftung.

Mit Ihrer Spende können sie gutes tun!

Spendenkonto
DE14 5022 0900 0002 4361 03

So können Sie spenden steuerlich geltend machen: 

Spenden an die Stiftung "Stiftung – Kleiner Prinz" können als Sonderausgaben im Rahmen der Steuererklärung berücksichtigt werden. Bis zu einem Betrag von 300,– € reicht hier die Vorlage einer Buchungsbestätigung, aus welcher sich der Name und Ihre Kontonummer, der Betrag, der Buchungstag sowie die tatsächliche Durchführung der Zahlung ergeben. Die Stiftung "Stiftung – Kleiner Prinz" ist wegen der Förderung von Kinder und Jugendhilfe, Erziehung, Ausbildung, Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S. des § 53 AO nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Amberg, St-Nr.: 201/147/21094, vom 12.03.2024 für den Veranlagungszeitraum 2022 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetz von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 Gewerbesteuergesetz von der Gewerbesteuer befreit.

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